FAN OF THE MATCH Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten im Falle von Konflikten oder Inkonsistenzen mit anderen Mitteilungen, einschließlich Werbung oder Werbematerialien, vorrangig. Bitte bewahren Sie eine Kopie zu Ihrer Information auf.
Bedingungen der Preisverlosung
1. Veranstalter
1.1. Veranstalterin des Gewinnspiels ist die PepsiCo Deutschland GmbH (“Veranstalterin”), Geschäftsbereich Snacks, Hugenottenallee 173, 63263 Neu-Isenburg.
1.2. Alleinige Ansprechpartnerin im Rahmen des Gewinnspiels ist die Veranstalterin. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes ist ebenfalls die Veranstalterin, an die Ihre Daten zur Teilnahme an dem Gewinnspiel für die Registrierung übermittelt werden.
2. Auswahl
2.1. Um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können müssen Sie Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und zum Zeitpunkt der Einreise 18 Jahre oder älter sein, über einen gültigen Reisepass verfügen, und gegebenenfalls über ein entsprechendes Visum, um zur FIFA-Weltmeisterschaft 2026 zu reisen, die in den USA, Kanada und Mexico von Juni bis Juli 2026 stattfindet sowie das Social-Media-Screening gem. Ziffer 4.5.2 bestehen.
2.2. Mitarbeiter der Veranstalterin und deren unmittelbare Familien, die Vertreter der Veranstalterin, Dritte oder andere mit dem Gewinnspiel beruflich verbundene Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Aktionszeitraum
3.1. Die Verlosung beginnt um 00:01 Uhr am 02.04.2026 ("Eröffnungsdatum") und endet um 23:59 Uhr am 18.04.2026 ("Enddatum").
4. Teilnahme
4.1. Kaufen Sie eines der teilnehmenden Aktionsprodukte bei einem Penny Markt in Deutschland:
- Lay's Gesalzen 150g / 35g
- Lay's Red Paprika 150g / 35g
- Lay's Salt & Vinegar 150g
- Lay's Kräuterbutter 150g
- Lay's Sour Cream & Onion 150g
- Lay's Teriyaki 150g
- Lay's MAX Roasted Onion & Sour Cream 110g
- Lay's MAX Chili & Lime 110g
- Lay's Bugles Nacho Cheese 75g / 125g
- Lay's Bugles Original 75g
- Lay's Bugles Paprika 75g / 125g
4.1.1. Bitte bewahren Sie den Kassenbon auf, falls Sie gemäß Ziffer 4.4 unten ausgewählt werden.
4.1.2. Melden Sie sich auf der Landing-Page www.nolaysnogame.com/de-de an, geben Sie Ihre Daten und optional Ihr Social-Media Profil an. Laden Sie das Fanfoto hoch auf dem Sie zusammen mit einer Lay’s Aktionstüte (s. Ziffer 4.1) zu sehen. Bestätigen Sie außerdem mittels Checkbox, dass die Tüte auf dem Foto bei einem Penny Markt in Deutschland gekauft wurde.
4.2. Eine Garantie für Tickets des Teams, welches Sie persönlich unterstützen, gibt es im Falle eines Gewinns nicht. Die Tickets werden nach Ticketverfügbarkeit vergeben.
4.3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer außerdem zu, dass die Veranstalterin zur Prüfung der Teilnahme- und Gewinnvoraussetzungen ein Social-Media-Screening nach den unter Punkt 4.4 genannten Kriterien anhand öffentlich zugänglicher Inhalte durchführt. Das Screening wird von der Agentur GOLIN, 909 Third Ave., Fl. 9 New York, NY 10022 durchgeführt. Das Screening umfasst eine Überprüfung öffentlich zugänglicher Inhalte auf den wichtigsten Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube oder ähnlichen Plattformen). Wenn ein potenzieller Gewinner in den sozialen Medien aktiv ist, kann die Überprüfung Inhalte umfassen, die in den letzten drei Jahren veröffentlicht wurden. Wenn die Überprüfung potenzielle Bedenken aufzeigt, kann der Überprüfungszeitraum auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Teilnehmer mit einer größeren Fangemeinde in den sozialen Medien können ebenfalls einer längeren Überprüfungsdauer von bis zu zehn Jahren unterzogen werden. Wenn das Social-Media-Konto eines Teilnehmers auf privat eingestellt ist oder wenn es nur eine begrenzte Social-Media-Präsenz gibt, kann die Veranstalterin oder seine beauftragte Agentur alternative Überprüfungen durchführen, wie z. B. öffentlich zugängliche Online-Recherchen oder Hintergrundüberprüfungen, um die Teilnahmeberechtigung und die Markensicherheit zu bestätigen. Nur Teilnehmer, die diesen Überprüfungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können als gewinnberechtigt angesehen werden.
4.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, sofern sich aus dem Social Media Screening ergibt, dass diese gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die nachfolgenden Grundsätze verstoßen. Zu einem Ausschluss führen dabei insbesondere Inhalte oder Handlungen, die
a) extremistische, terroristische oder verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen, verherrlichen oder mit solchen sympathisieren;
b) pornografische, offensichtlich oder mittelbar sexuelle, anstößige oder jugendgefährdende Inhalte enthalten;
c) politische, gesellschaftliche oder religiöse Themen in einer polarisierenden, hetzerischen oder konfliktfördernden Weise darstellen;
d) diskriminierend, rassistisch, sexistisch, homophob oder in sonstiger Weise herabwürdigend oder vorurteilsbehaftet sind;
e) Gewalt, Gewaltandrohung oder sonstige Straftaten – einschließlich des Umgangs mit illegalen Drogen, illegalem Glücksspiel oder sonstigem rechtswidrigen Verhalten – darstellen, verherrlichen oder fördern;
f) gesundheitsgefährdende oder unverantwortliche Verhaltensweisen fördern, insbesondere im Zusammenhang mit extremen Diäten, Essstörungen, riskanten Stunts oder ähnlichen Praktiken;
g) aggressiv, beleidigend, belästigend oder bedrohend gegenüber anderen Personen auftreten oder geeignet sind, andere Personen gezielt zu schädigen.
h) Waffen oder waffenähnliche Gegenstände in unverantwortlicher Weise darstellen, bewerben oder fördern;
i) Inhalte mit finanziellem Beratungscharakter enthalten, insbesondere Empfehlungen oder Aufforderungen zum Erwerb oder Handel von Kryptowährungen, NFTs, Wertpapieren oder sonstigen risikobehafteten Finanzinstrumenten;
j) Social‑Media‑Streiche, Stunts oder vergleichbare Formate beinhalten, die geeignet sind, die Sicherheit oder Gesundheit von Teilnehmenden oder Dritten zu gefährden;
k) in sonstiger Weise nicht mit den Werten, dem Markenimage oder den berechtigten Interessen des Veranstalters vereinbar sind, insbesondere aufgrund früherer oder bestehender Kooperationen mit entsprechenden Produkten oder Dienstleistungen.
Die Beurteilung der Unzulässigkeit erfolgt dabei unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes.
4.5. Es ist nur eine Teilnahme pro E-Mail-Adresse möglich.
5. Preise
5.1. Für den Gewinner, “Fan of the Match”, besteht der Preis aus:
5.1.1. 2 x Kategorie-2-Tickets für den Gewinner und einen Gast für das Spiel M33 am – 20. Juni GER v CIV in Toronto. Jeglicher Wiederverkauf oder Übertragung von Tickets, Angebot oder Werbung für Tickets zum Wiederverkauf oder Transfer, sei es kostenlos oder gegen Gegenleistung, ist strengstens verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf den Zugriff auf das mobile (oder andere) Gerät, auf dem ein Ticket aufbewahrt oder angezeigt wird. Der Gewinner und sein Gast müssen als Spielbesucher die FIFA-Ticketrichtlinien einhalten. Die Nutzungsbedingungen sowie alle weiteren Ticketbedingungen sind verfügbar (oder werden verfügbar gemacht) unter FIFA.com/tickets.
5.1.2. Auftritt auf der großen Leinwand im Stadion (maximal 15 Sekunden) während der Halbzeitpause;
5.1.3. Zugang zur Spielfeldseite am Ende des Spiels;
5.1.4. Der Gewinner erhält eine Brand Fan Of The Match-Trophäe sowie ein Brand-Produkt/Requisite;
5.1.5. 2 Nächte in einem 3-Sterne-Hotel in einem Doppel- oder Doppelzimmer mit Geschenkkarte für Essen und Getränke über 75 USD$ pro Person;
5.1.6. Eine Uber-Reise-Geschenkkarte im Wert von 200 USD$ pro Person für die Reise zum Spiel
5.2. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Wird ein Gewinn nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums genutzt oder eingelöst, verfällt dieser ersatzlos. Ein Anspruch auf einen alternativen Gewinn oder eine Barauszahlung besteht nicht.
6. Auswahl der Gewinner
6.1. Die Gewinnerauswahl besteht aus zwei Phasen.
6.1.1. Phase 1: Auslosung aller Einsendungen.
6.1.2. Die ausgewählten Teilnehmer werden durch die Veranstalterin kontaktiert, um den Preis anzunehmen und ihre Verfügbarkeit zu bestätigen.
6.1.3. Die ausgewählte Person hat daraufhin 7 Tage Zeit, um auf die Benachrichtigung zu reagieren, um den Preis anzunehmen und einen Kaufnachweis eines Aktionsproduktes vorzulegen. Wenn sie nicht innerhalb dieser Frist antwortet oder keinen gültigen Kaufnachweis vorlegt, wird sie disqualifiziert und ein alternativer Teilnehmer ausgewählt. Der ausgewählte alternative Teilnehmer wird gemäß Ziff. 6.1.2 oben kontaktiert, hat aber möglicherweise eine kürzere Antwortfrist.
6.1.4. Für diejenigen, die innerhalb des Zeitrahmens antworten und einen gültigen Kaufnachweis vorlegen, werden ihre Teilnahmeinformationen überprüft. Siehe zudem Ziff. 6.1.5 unten.
6.1.5. Phase zwei: Die ausgewählten Teilnehmenden werden nach Abschluss des Social Media Screenings (s. Ziff. 4.3 und 4.4) als Gewinner*innen bestätigt.
6.1.6. Besteht ein/e ausgewählte/r Teilnehmer/in das Social Media Screening nicht, wird ein alternativer Teilnehmer ausgewählt und unterliegt ebenfalls einer Compliance-Prüfung gemäß oben 7.1.5.
6.1.7. Indem er die Rolle des „Fan of the Match“ annimmt, erklärt sich der Gewinner bereit an der Halbzeitaktivität sowie der Trophäenübergabe nach dem Spiel teilzunehmen. Die Gewinner stimmen außerdem zu, dass die Kleidung, die zum Match getragen wird, nicht gebrandet ist, und die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung, falls der Gewinner gebeten wird, Markenartikel vor offizieller Promoter-Kommunikation zu entfernen.
6.2. Gewinner können gebeten werden, an angemessener Werbung teilzunehmen, ohne Bezahlung zu erhalten. Solche Werbung kann ohne Ausnahme die Verwendung des Namens eines Gewinners und, falls relevant, dessen Bild sowie etwaige Aussagen bezüglich des Gewinnspiels und der im Rahmen des Gewinnspiels gewonnenen Preise umfassen. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach dieser Ziffer 6.2 ist freiwillig und ein Einverständnis wird im Zuge der Gewinnabwicklung gesondert durch die Veranstalterin erfragt.
6.3. Die Veranstalterin trägt keine Verantwortung, falls ein Gewinner aus welchem Grund auch immer seinen Preis nicht annehmen kann.
7. Allgemeine rechtliche Hinweise
7.1. Keine Drittanbieter- oder Masseneinträge. Einträge über Dritte oder Syndikate, Einträge über Makros oder andere automatisierte Mittel sowie Einträge, die die Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen nicht vollständig erfüllen, werden disqualifiziert.
7.2. Sollte die Veranstalterin zu dem Schluss kommen, dass ein Teilnehmer oder dessen Haushalt irgendwelche Mittel nutzt, um 7.1 zu umgehen, wie z. B. und ohne Einschränkung betrügerische Datenfälschung, die Verwendung anderer Identitäten als ihre eigenen, die Nutzung anderer automatisierter Mittel zur Erhöhung der Einträge dieses Teilnehmers oder anderweitiges unehrliches, betrügerisches oder anderweitiges Verstoß gegen diese Bedingungen handelt, wird ein solcher Teilnehmer disqualifiziert und jegliche Preisansprüche verfallen.
7.3. Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Unvollständigkeiten oder Verluste aus technischen Gründen oder anderweitigen.
7.4. Es gelten unsere Datenschutzhinweise. Diese finden Sie unten im Reiter ‚Datenschutz‘.
7.5. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Veranstalterin und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen und im Übrigen, soweit gesetzlich überhaupt vorgesehen, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Zur Klarstellung: Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind von vorstehender Haftungsbegrenzung ausgenommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind ebenfalls unberührt. Für Rechts- und Sachmängel wird nicht gehaftet. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
7.6. Die Entscheidungen der Veranstalterin im Rahmen des Gewinnspiels sind endgültig und bindend in Bezug auf alle Angelegenheiten, die das Gewinnspiel betreffen. Es wird keine Korrespondenz geführt.
7.7. Mit der Teilnahme an dieser Aktion verpflichtet sich der Teilnehmer, sich an diese Geschäftsbedingungen zu binden.
7.8. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Teilnehmer zu disqualifizieren, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Wer versucht, den Teilnahmeprozess und/oder die Teilnahmeanweisungen auf irgendeine Weise zu umgehen, wird disqualifiziert und jede Preisverleihung wird ungültig. Die Beweislast für eine regelkonforme Teilnahme liegt beim Gewinner.
7.9. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel im Falle unvorhergesehener Umstände oder technischer Gründe außerhalb seiner angemessenen Kontrolle zu stornieren, zu ändern, zurückzuziehen, zu beenden oder vorübergehend auszusetzen, ohne Haftung gegenüber Teilnehmern oder Dritten, wird jedoch alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Enttäuschungen der Verbraucher zu vermeiden.
7.10. Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung für Systemfehler oder andere Probleme, die zu Unterbrechungen bei Gewinnerbenachrichtigungen oder Preisen führen können. Die Veranstalterin oder ihre Agenturen übernehmen keine Verantwortung für das Nichteinbeziehen von Teilnahmen, einschließlich eines solchen Versagens, das in der Kontrolle des Veranstalters oder seiner Agenturen liegt.
7.11. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, bei der Bestätigung der Annahme des Preises seine korrekten und aktuellen Angaben anzugeben. Der Veranstalter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Gewinner keine genauen Informationen liefern, die die Preisannahme oder die Zustellung ihres Preises beeinflussen.
7.12. Der/die Teilnehmer/in versichert, dass die eingereichten Daten von ihnen selbst stammen und mit diesen nicht die guten Sitten, geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt werden.
8. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.